Unterrichtssprache

Die bildungs- und fachsprachliche Kompetenz ist die Grundlage des Unterrichts. Schüler*innen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache Deutsch dem Unterricht der betreffenden Schulstufe noch nicht folgen können und als außerordentliche Schüler*innen aufgenommen werden, sind gemäß §8h Schulorganisationsgesetz in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen zu fördern.

Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schüler*innen ist das intensive Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch und damit der möglichst rasche Wechsel in den Klassenverband.

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