Stellt die Klassenlehrer*in bei einem Kind Förderbedarf fest, gibt es an der Schule diesen Förderunterricht. Er wird in Kursform angeboten. Gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes ist diese*r Schüler*in verpflichtet, diesen Kurs zu besuchen.
Dieser Förderunterricht findet in Clubform statt. Die Mitgliedschaft in diesem Club ist zeitlich auf wenige Wochen begrenzt. Die Clubtreffen finden immer nachmittags statt.